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frischer senf
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IT&W-V10. 711 Beiträge, 579 Kommentare. Born 2001, still going strong.
::: 18. June 2010
:: Note to self Wikipedia: Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung. JuraWiki: Können Gebäude inworld so geschützt werden, das sie im Real Life nicht einfach nachgebaut werden dürfen? Im Real Life gilt die so genannte Panoramafreiheit (§ 59 UrhG). Danach darf die Außenansicht von Werken, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, ohne Erlaubnis vervielfältigt werden, jedoch nur als Bild oder Modell, nicht aber als Nachbau. Ein Nachbau in Second Life ist allerdings kein Nachbau im Rechtssinn, sondern eine dreidimensionale Darstellung, im Ergebnis also ein Bild. Es ist daher zulässig, ein Gebäude aus dem Real Life 1:1 im Second Life nachzubauen. Interessant für Leute, die glauben, mit vermeintlich notwendigen “Genehmigungen” drohen zu können - nicht nur im Zusammenhang mit Google StreetView. Quelle: {quelle} | von Case am Nachmittag 0x Senf , 435x besichtigt | aus: News & Views | Permalink | Liebe Redaktion...
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